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Oberlandesgericht Düsseldorf, VI-Kart 6/04 (V)

Datum:
21.06.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Kartellsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
VI-Kart 6/04 (V)
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2004:0621.VI.KART6.04V.00
 
Tenor:

I. Die Beschwerde der Antragstellerin mit dem Antrag, den

Beschluss des Antragsgegners vom 27. Januar 2004 (B 1 - 26520 - Fa-180/02) aufzuheben und den Antragsgegner zu verpflichten, die Antragstellerin auf ihren Antrag zu dem Verfahren B 1 - 180/02 beizuladen, wird zurückgewiesen.

II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens

einschließlich der notwendigen Auslagen zu tragen, die dem An-tragsgegner und den Beteiligten zu 1 - 3 in der Beschwerdein-stanz entstanden sind.

III. Gegenstandswert der Beschwerde: 25.000 EUR.

 
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