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Oberlandesgericht Düsseldorf, VII-Verg 9/04

Datum:
20.04.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Vergabesenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
VII-Verg 9/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2004:0420.VII.VERG9.04.00
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 3. Februar 2004 - VK 2 - 110/03 - dahin abgeändert, dass die von der Antragstellerin zu zahlende Gebühr auf 2.700,00 EUR festgesetzt wird.

Im übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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