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Oberlandesgericht Düsseldorf, VII-Verg 9/02

Datum:
25.02.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Vergabesenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
VII-Verg 9/02
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2004:0225.VII.VERG9.02.00
 
Tenor:

Auf die Anschlussbeschwerde der Antragstellerin wird der Kostenfestset-zungsbeschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster vom 6. Februar 2002 (VK 12/01) aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Ent-scheidung an die Vergabekammer zurückverwiesen.

Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.131,09 EUR festgesetzt

 
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