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Oberlandesgericht Düsseldorf, VII-Verg 1/04

Datum:
17.03.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Vergabesenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
VII-Verg 1/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2004:0317.VII.VERG1.04.00
 
Tenor:

I. Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Be-schluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 8. Januar 2004 (VK 1 - 117/03) aufgehoben.

Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, die Ausschreibung zu Los 3 betreffend die Vergabe der Leistungen "Konzeption und Durchführung von Maßnahmen zur Eignungsfeststellung und Trainingsmaßnahmen nach § 48 SGB III für 58.816 Teil-nehmer im Bezirk des Landesarbeitsamts Nord" aufzuheben und - sofern die Antragsgegnerin an dem Beschaffungsvorha-ben festhält - das Vergabeverfahren unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats zu wiederholen.

II. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer sowie die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der Eilverfahren nach §§ 118 Abs. 1 Satz 3, 121 GWB zu tragen. Sie hat ferner der Antragstellerin die in bei-den Instanzen entstandenen notwendigen Auslagen zu er-statten.

III. Die Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten war für die Antragstellerin erforderlich.

I. Der Beschwerdewert wird auf 18.500 EUR festgesetzt.

 
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