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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-6 U 46/04

Datum:
02.12.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-6 U 46/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2004:1202.I6U46.04.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 13. Januar 2004 verkündete Ur-teil der 14d. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert und die Klage - soweit der Kläger sie nicht zurückgenommen hat - abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des je-weils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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