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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-6 U 210/03

Datum:
22.07.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-6 U 210/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2004:0722.I6U210.03.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 28. August 2003 verkündete Urteil der 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf teilweise geän-dert.

Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, an die Klä-gerin 3.472,31 EUR nebst Zinsen aus 1.297,00 EUR in Höhe von 3 % vom 8. August 2002 bis zum 31. Dezember 2003 sowie in Höhe von 2,5 % seit dem 1. Januar 2004 zu zahlen.

Die weiter gehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits für den ersten Rechtszug werden der Klägerin zu 72 % und der Beklagten zu 28 %, die Kosten des Berufungsverfahrens der Klä-gerin zu 87 % und der Beklagten zu 13 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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