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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-2 U 67/95

Datum:
27.04.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-2 U 67/95
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2004:0427.I2U67.95.00
 
Tenor:

Die Berufung der Klägers gegen das am 8. Juni 1995 verkün-dete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird, soweit über sie nicht bereits entschieden worden ist, zurückgewiesen; die in Erweiterung des erstinstanzlichen Begehrens gestellten Klageanträge werden abgewiesen.

Der Kläger hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens ein-schließlich der Kosten des Revisionsverfahrens X ZR 72/98 BGH zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Voll-streckung wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung eines Betrages von € 50.000,00 abwenden , wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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