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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-23 U 90/03

Datum:
30.01.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
23. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-23 U 90/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2004:0130.I23U90.03.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 16. April 2003 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.546,55 EUR nebst 1 v.H. über dem Zinssatz der Spitzenrefinanzie-rungsfazilität der Europäischen Zentralbank seit dem 20.10.2001 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits der 1. Instanz tragen die Be-klagte zu 90 % und die Klägerin zu 10 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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