Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Düsseldorf, I-23 U 73/04

Datum:
30.11.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
23. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-23 U 73/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2004:1130.I23U73.04.00
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 20. Februar 2004 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Mön-chengladbach geändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 89.880,84 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.08.2002 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche über den Betrag von 89.880,84 € hinausge-henden Aufwendungen und Schäden zu ersetzen, die durch den nachträglichen Einbau einer Innenabdichtung als weiße (wasserdruckhaltende) Wanne in den Kellern des Hauses I T, W, entstehen werden.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann eine Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank