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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-23 U 66/03

Datum:
23.03.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
23. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-23 U 66/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2004:0323.I23U66.03.00
 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 31. März 2003 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düs-seldorf unter Zurückweisung des weitergehenden Rechts-mittels teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.212,14 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinsatz seit dem 25.08.2001 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagte zu 32 % und der Kläger zu 68 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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