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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-23 U 36/04

Datum:
21.12.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
23. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-23 U 36/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2004:1221.I23U36.04.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 8. Dezember 2003 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf geändert.

Der Beklagte wird verurteilt, alle Kassenbelege, Kassenabrechnungen und Bankauszüge der Klägerin für die Jahre 2000, 2001 und den Zeitraum vom 01.01.2002 bis 31.01.2002 an die Klägerin herauszugeben.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte mit Ausnahme der Kosten des Streithelfers, die dieser selbst trägt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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