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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-23 U 29/03

Datum:
17.02.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
23. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-23 U 29/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2004:0217.I23U29.03.00
 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 19. Februar 2003 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Wup-pertal unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin teilwei-se geändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann eine Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Si-cherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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