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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-23 U 28/03

Datum:
20.01.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
23. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-23 U 28/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2004:0120.I23U28.03.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerinnen wird das am 10. Februar 2003 ver-kündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal unter Zu-rückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin-nen 333.040,19 EUR nebst 4 % Zinsen seit dem 20.9.2001 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die Vollstre-ckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerinnen vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu voll-streckenden Betrages leisten.

 
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