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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-23 U 23/04

Datum:
02.11.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
23. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-23 U 23/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2004:1102.I23U23.04.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der Einzelrichterin der 9. Zivil-kammer des Landgerichts Düsseldorf vom 1. Dezember 2003 unter Zurück-weisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.578,49 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.03.2002 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden der Klägerin zu 78 % und der Beklagten zu 22 % auferlegt. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 73 % und die Beklagte zu 27 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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