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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-22 U 15/04

Datum:
10.09.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
22. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-22 U 15/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2004:0910.I22U15.04.00
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung seines weitergehenden Rechtsmittels das am 23. Dezember 2003 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld teilweise abgeändert und wie folgt insgesamt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 28.363,68 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 26.10.2001 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu

57 %, die Beklagte trägt sie zu 43 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Gegner vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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