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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-20 W 85/04

Datum:
02.11.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-20 W 85/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2004:1102.I20W85.04.00
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Kostenfestsetzungsbe-schluss der Rechtspflegerin beim Landgericht Düsseldorf vom 24.05.2004 dahingehend abgeändert, dass auf Grund des Vergleichs vor dem Landge-richt Düsseldorf vom 27.08.2003 von den Beklagten an Kosten 1.951,50 Euro (in Buchstaben: eintausendneunhunderteinundfünfzig Euro und 50/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 13.09.2003 an die Klägerin zu er-statten sind.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden den Beklagten auferlegt.

Beschwerdewert: 1.800,-- €.

 
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