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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-20 U 62/04

Datum:
26.10.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-20 U 62/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2004:1026.I20U62.04.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 25. Februar 2004 teilweise abgeändert.

Die Klage wird in vollem Umfang abgewiesen, soweit der Rechts-streit nicht in der Hauptsache für erledigt erklärt worden ist.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Hö-he von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

 
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