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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-20 U 183/04

Datum:
24.11.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-20 U 183/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2004:1124.I20U183.04.00
 
Tenor:

Der Senat weist die Antragstellerin darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil sie nach dem Vorbringen in der Berufungsbegründung aus den im Ergebnis zutreffenden Gründen der angefoch-tenen Entscheidung keine Aussicht auf Erfolg hat. Die Sache hat auch keine grundsätzliche Bedeutung und eine Entscheidung ist zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nicht erforderlich, und zwar schon deshalb nicht, weil der Instanzenzug im vorliegenden Eilverfahren beim Oberlandesgericht endet.

 
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