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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-16 U 28/04

Datum:
26.11.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-16 U 28/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2004:1126.I16U28.04.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Krefeld, 7 O 87/03
Leitsätze:

§ 86a HGB

Auch wenn die Parteien eines Handelsvertretervertrags ein Alleinvertriebsrecht des Handelsvertreters nicht vereinbart haben und der Vertreter ausdrücklich keinen vertraglichen Kundenschutz genießt, verstößt der Unternehmer gegen die ihm obliegende Treue- und Loyalitätspflicht, wenn er in bestehende Verträge, die der Handelsvertreter vermittetl hat, eingreift, indem er die Adressen dieser Kunden an andere Händler oder Handelsvertreter weitergibt, damit diese zum Zwecke des Neuabschlusses oder der Verlängerung von Verträgen mit den Kunden Kontakt aufnehmen.

 
Tenor:

Die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das am 6. Januar 2004 ver-kündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

 
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