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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-15 U 30/03

Datum:
21.04.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-15 U 30/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2004:0421.I15U30.03.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Düsseldorf, 32 O 173/01
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 30. Dezember 2002 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.690,29 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 25. Februar 2001, höchstens 10 % zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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