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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-15 U 222/08

Datum:
21.04.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-15 U 222/08
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2004:0421.I15U222.08.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Düsseldorf, 32 O 174/01
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 10. Dezember 2002 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.529,88 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 29. Mai 2001, höchstens 10 % zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 62 % der Klägerin und zu 38 % der Beklag-ten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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