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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-14 U 207/03

Datum:
05.03.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
12. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-14 U 207/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2004:0305.I14U207.03.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Streithelferin der Beklagten wird das am 29. Juli 2003 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer – Einzelrichterin – des Landgerichts Mönchengladbach abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der durch die Nebeninter-vention verursachten Kosten trägt der Kläger mit Ausnahme der Kosten der Berufung der Beklagten, die diese selbst zu tragen hat.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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