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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-10 W 47/04

Datum:
01.07.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-10 W 47/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2004:0701.I10W47.04.00
 
Tenor:

Unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde wird auf die Be-schwerde der Antragsgegnerin der Beschluss der 7. Zivilkammer - Einzel-richter - des Landgerichts Düsseldorf vom 27.01.2004 abgeändert und insge-samt wie folgt neu gefasst:

Die dem Antragsteller zu gewährende Entschädigung wird festgesetzt auf EUR 498,10.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

 
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