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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-10 U 81/04

Datum:
11.11.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-10 U 81/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2004:1111.I10U81.04.00
 
Leitsätze:

BGB § 538

ZPO § 286

Zur Frage, ob die Hauptmieterin auf Ersatz des Schadens haftet, welcher durch unrechtmäßige Manipulation unbekannter Dritter an den Öltanks in dem als Übergangsheim für Spätaussiedler genutzten Mietobjekt durch ausgelaufenes Öl entstanden ist.

 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach – Einzelrichter – vom 23.04.2004 abgeän-dert und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutrei-benden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstre-ckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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