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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-10 U 65/04

Datum:
18.11.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-10 U 65/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2004:1118.I10U65.04.00
 
Tenor:

Unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten im übrigen wird das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – vom 12.03.2004 teilweise (in Bezug auf den Zinsausspruch) abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin EUR 13.623,63 nebst 2 % Zinsen über dem Diskontsatz/Basiszinssatz der Deut-schen Bundesbank seit dem 24.02.1996 sowie weitere EUR 53,69 vorgericht-liche Nebenkosten nebst 2 % Zinsen über dem Diskontsatz/Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank seit dem 23.02.2000 zu zahlen.

Der Beklagte zu 1) wird darüber hinaus verurteilt, an die Klägerin 2 % Zinsen über dem Diskontsatz/Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank aus

EUR 53,69 für den Zeitraum vom 28.01.2000 bis 22.02.2000 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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