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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-10 U 36/04

Datum:
04.11.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Ziviilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-10 U 36/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2004:1104.I10U36.04.00
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 17. Dezember 2003 verkün-dete Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Düs-seldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Kläge-rin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrags abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Si-cherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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