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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-10 U 21/04

Datum:
14.10.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Ziviilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-10 U 21/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2004:1014.I10U21.04.00
 
Tenor:

1.

Die Berufung der Beklagten gegen das am 21.01.2004 verkündete Urteil der

2. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld - Einzelrichterin - wird zurückgewiesen.

2.

Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 21.01.2004 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Land-gerichts Krefeld - Einzelrichterin - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 73.481,33 nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank

aus EUR 3.725,49 seit dem 16.11.2001 und

aus jeweils weiteren EUR 7.450,98 seit dem 07.12.2001, 09.01, 07.02., 07.03., 06.04., 06.05., 06.06., 06.07. und 06.08.2002 sowie

aus weiteren EUR 2.697,02 seit dem 26.03.2003 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 94 % der Kläger und zu 6 % die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien wird nachgelassen, die Voll-streckung durch die jeweils andere Partei gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % der jeweils beizutreibenden Beträge abzuwenden, wenn nicht die jeweils vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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