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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-10 U 124/03

Datum:
26.02.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Ziviilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-10 U 124/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2004:0226.I10U124.03.00
 
Leitsätze:

BGB § 537 Abs. 2

1. Macht der Pächter erst mehr als 1 1/2 Jahre nach letztmaliger Mängelan-zeige von seinem Kündigungsrecht aus §§ 542, 554 a BGB a.F. Gebrauch, ist ihm die Fortsetzung des Pachtverhältnisses nicht unzu-mutbar.

2. Zur Fälligkeit des Kautionsrückzahlungsanspruchs.

 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 13. Juni 2003 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf unter Zurück-weisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.138,92 EUR nebst 2 % Zin-sen für die Zeit vom 1.9.1996 bis 30.6.2003, sowie 8 % Zinsen über dem Basiszins seit dem 1.7.2003 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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