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Oberlandesgericht Düsseldorf, II-8 UF 51/03

Datum:
01.03.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
8. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
II-8 UF 51/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2004:0301.II8UF51.03.00
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird Nr. 2 des Urteils des Amtsge-richts Oberhausen vom 5. Februar 2003 unter Zurückweisung des weiterge-henden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu ge-fasst:

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das minderjährige Kind J. B., geb. 24.06.2000, wird der Antragstellerin übertragen. Im Übrigen

bleibt es bei der gemeinsamen Sorge beider Parteien für J.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

 
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