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Oberlandesgericht Düsseldorf, VI-U (Kart) 64/01

Datum:
18.06.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Kartellsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
VI-U (Kart) 64/01
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2003:0618.VI.U.KART64.01.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 24.10.2001 verkündete Ur-teil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wie folgt abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 60.000 Euro abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in derselben Höhe Sicherheit leistet.

Die Sicherheiten können durch Bürgschaft eines im Inland zum Ge-schäftsbetrieb befugten Kreditinstituts bewirkt werden.

 
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