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Oberlandesgericht Düsseldorf, VI-U (Kart) 17/03

Datum:
23.12.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Kartellsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
VI-U (Kart) 17/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2003:1223.VI.U.KART17.03.00
 
Tenor:

I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 12. März 2003 ver-kündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landge-richts Düsseldorf wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

II. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Voll-streckung durch die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 6.000 EUR abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

III. Die Beschwer der Klägerin und der Streitwert für das Beru-fungsverfahren werden auf 250.000 EUR festgesetzt.

 
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