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Oberlandesgericht Düsseldorf, VII-Verg 5/03

Datum:
30.07.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Vergabesenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
VII-Verg 5/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2003:0730.VII.VERG5.03.00
 
Tenor:

I. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Ver-gabekammer bei der Bezirksregierung Detmold vom 24. Januar 2003 (VK 21-42/02) wird zurückgewiesen.

II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die hier entstandenen notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin und der Beigelade-nen einschließlich der im Verfahren gemäß § 118 GWB angefallenen Kosten zu tragen.

III. Die Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten war für die Antrags-gegnerin und die Beigeladene im Beschwerderechtszug erforderlich.

IV. Beschwerdewert: bis 10.000 Euro.

 
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