Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Düsseldorf, VII-Verg 50/03

Datum:
15.10.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Vergabesenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
VII-Verg 50/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2003:1015.VII.VERG50.03.00
 
Leitsätze:

VII Verg 50/03

GWB § 99 Abs. 1; §§ 102, 104, 107 ff., §§ 114 Abs. 1, 116 Abs. 2

Leitsatz:

Ein vergaberechtsfreies Eigengeschäft (sog. "In-house-Geschäft") liegt auch dann vor, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zunächst an ein städtisches Unternehmen erteilt, die Leistung aber nicht durch dieses Unternehmen, sondern ausschließlich durch ein noch zu gründendes Tochterunternehmen jener kommu-nalen Gesellschaft erbracht werden und dieses Tochterunternehmen durch Ver-tragsübernahme in das ursprünglich begründete Auftragsverhältnis eintreten soll. Voraussetzung ist in diesem Fall, dass das zu gründende Tochterunternehmen die Voraussetzungen für ein vergaberechtsfreies Eigengeschäft erfüllt; nicht er-heblich ist, ob daneben auch das zunächst beauftragte Mutterunternehmen jene Voraussetzungen erfüllt.

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.10.2003 (VII Verg 50/03)

 
Tenor:

I. Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerinnen werden der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 5. August 2003 (VK 2 - 13/2003) aufgehoben und der Nach-prüfungsantrag der Antragstellerin abgewiesen.

II. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird zurückgewiesen.

III. Der Antragstellerin fallen die Kosten beider Rechtszüge einschließ-lich der Verfahren nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB und § 121 GWB zur Last. Die Antragstellerin hat darüber hinaus die in beiden Instan-zen angefallenen notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerin-nen zu tragen.

IV. Die Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten war für die Antragsgegnerinnen sowohl im Verfahren vor der Vergabekammer als auch im Beschwerdeverfahren notwendig.

V. Der Beschwerdewert wird auf 150.000 EUR (5 % von 3 Mio. EUR) festge-setzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank