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Oberlandesgericht Düsseldorf, VII-Verg 30/03

Datum:
29.10.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Vergabesenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
VII-Verg 30/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2003:1029.VII.VERG30.03.00
 
Tenor:

I. Auf die sofortige Beschwerde der Beigeladenen wird - unter Zu-rückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - der Kosten-festsetzungsbeschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 24. Februar 2003 (VK 2 - 82/02) teilweise abgeändert und insge-samt wie folgt neu gefasst:

Die Antragstellerin hat der Beigeladenen außergerichtliche Kos-ten in Höhe von 14.352,51 EUR zu erstatten.

Das weitergehende Kostenfestsetzungsgesuch der Beigelade-nen wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beigeladene zu 10 % und die Antragstellerin zu 90 %.

III. Der Beschwerdewert wird auf 5.023 EUR festgesetzt.

 
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