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Oberlandesgericht Düsseldorf, VII-Verg 22/02

Datum:
16.06.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Vergabesenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
VII-Verg 22/02
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2003:0616.VII.VERG22.02.00
 
Tenor:

Auf Grund des Beschlusses des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 26.07.2002 sind von der Antragstellerin an Kosten 215.754,63 EUR (in Buchstaben: Euro zweihun-derfünfzehntausendsiebenhundertvierundfünfzig, 63) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.05.2003 an die Beigeladene zu 1.) zu erstatten.

Die Berechnung ist bereits übersandt.

Der dieser Kostenfestsetzung zugrunde liegende Titel ist rechtskräftig.

 
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