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Oberlandesgericht Düsseldorf, VII-Verg 10/03

Datum:
28.05.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Vergabesenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
VII-Verg 10/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2003:0528.VII.VERG10.03.00
 
Tenor:

I. Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 12. Februar 2003 (VK 1 – 03/03) aufgehoben.

Der Antragsgegner wird verpflichtet, die beabsichtigte Anschaffung von 8 Intensivtransportsystemen (ITS) und 4 Rettungstragesystemen (RTS) zur Unterstützung deutscher Soldaten in A... nicht ohne ein Vergabeverfahren nach den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewersbeschränkungen im Wettbewerb und nach vorhe-riger Öffentlicher Vergabebekanntmachung zu tätigen.

II. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens vor der Verga-bekammer und die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Aufwendungen, die der Antragstellerin in beiden In-stanzen entstanden sind.

III. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

IV. Die Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten war für die Antragstellerin in beiden Instanzen notwendig.

V. Der Beschwerdewert wird auf 85.000 € festgesetzt.

 
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