Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Düsseldorf, I-8 U 41/02

Datum:
13.02.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
8. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-8 U 41/02
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2003:0213.I8U41.02.00
 
Tenor:

hat der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhand-lung vom 19. Dezember 2002 durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht B., den Richter am Oberlandesgericht S. und die Richterin am Oberlandesgericht

S.-B.

für R e c h t erkannt:

Auf die Berufung des Beklagten zu 2) und unter Zurückweisung der Berufun-gen der Klägerin sowie der Beklagten zu 1) wird das am 6. Februar 2002 ver-kündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Kleve teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte zu 2) wird verurteilt, an die Klägerin 250 EUR nebst 4 % Zinsen seit dem 19. Januar 2000 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte zu 1) verpflichtet ist, der Klägerin allen materiellen Schaden aus der fehlerhaften Behandlung vom 2. Juli 1998 zu er-setzen, soweit dieser nicht auf Sozialversicherungsträger übergegangen ist.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Gerichtskosten in beiden Instanzen werden zu 70% der Klägerin und zu 30% der Beklagten zu 1) auferlegt. Die außergerichtlichen Kosten der Be-klagten zu 2) und 3) in beiden Instanzen trägt die Klägerin; die Beklagte zu 1) trägt 30% der außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Instanzen. Im übrigen tragen die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62
63
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank