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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-6 W 3/03

Datum:
05.02.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-6 W 3/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2003:0205.I6W3.03.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Düsseldorf, 1 O 429/00
 
Tenor:

Auf das Rechtsmittel der Beklagten wird der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 31. Mai 2002 in der Fassung des Beschlusses vom 5. September 2002 teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:

Aufgrund des vor dem Landgericht Düsseldorf am 4. Februar 2002 geschlos-senen Vergleichs sind von der Beklagten an Kosten 720,39 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 7. Februar 2002 an die Klägerin zu erstatten. Der dieser Kostenfestsetzung zugrundeliegende Titel ist vollstreckbar.

Das Rechtsmittel der Klägerin wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Beschwerdewert: bis 300,00 €.

 
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