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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-5 W 2/03

Datum:
17.02.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-5 W 2/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2003:0217.I5W2.03.00
 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Beklagten wird der Streitwertbeschluss der Einzelrichterin der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Az: 10 O 242/02 - vom 15.01.2003 (in Verbindung mit dem Beschluss vom 27.09.2003), durch den der Streitwert für die Feststellungswiderklage auf 343.332,49 EUR festgesetzt wird, aufgehoben;

Der Streitwert für die Feststellungswiderklage wird auf 2.895,46 EUR fest-gesetzt.

 
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