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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-4 U 189/02

Datum:
18.03.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-4 U 189/02
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2003:0318.I4U189.02.00
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 6. August 2002 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Kleve - Einzelrichter - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird gestattet, die Zwangsvollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des Verurteilungsbetrages abzuwenden, sofern nicht der Kläger seinerseits Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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