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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-4 U 16/03

Datum:
22.07.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-4 U 16/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2003:0722.I4U16.03.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 13. Dezember 2002 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger aufer-legt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird gestattet, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Urteilsbetrags abzuwenden, sofern nicht die Beklagte ihrerseits Sicherheit in Höhe von 120 % der jeweils von ihr zu vollstreckenden Summe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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