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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-4 U 136/02

Datum:
15.07.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-4 U 136/02
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2003:0715.I4U136.02.00
 
Tenor:

Das am 4. Februar 2003 verkündete Versäumnisurteil des Senats wird aufrechterhalten.

Dem Kläger werden auch die weiteren Kosten des Beru-fungsverfahrens auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird gestattet, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrags abzuwenden, sofern nicht die Beklagte ihrerseits Sicherheit in Höhe von 120 % der jeweils von ihr zu vollstreckenden Summe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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