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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-4 U 110/03

Datum:
31.10.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-4 U 110/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2003:1031.I4U110.03.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 10. Februar 2003 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landge-richts Düsseldorf abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstre-ckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstrecken-den Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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