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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-4 U 110/02

Datum:
21.01.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-4 U 110/02
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2003:0121.I4U110.02.00
 
Tenor:

Die Berufung der Kläger gegen das am 26. März 2002 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichter - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 1) zu 41 %, der Kläger zu 2) zu 32 % und der Kläger zu 3) zu 27 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung der Beklagten jeweils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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