Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Düsseldorf, I-24 U 100/01

Datum:
25.03.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
24. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-24 U 100/01
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2003:0325.I24U100.01.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Duisburg, 1 O 400/00
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des weiterge-henden Rechtsmittels das am 12. April 2001 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg - Einzelrichter - teilweise ab-geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, die Räume des Gebäudes der ehemaligen Bonbonfabrik auf dem Hintergelände des Hauses S. Str. 9 in D. und das Wohnhaus nebst Garage, sowie die gesamte Zufahrts- und Hofflä-che und die Gartenfläche des Vorderhauses an den Kläger herauszu-geben Zug um Zug gegen Zahlung eines Betrages von 22.239,15 EUR

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Räumungs-vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,- EUR, die Zahlungsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank