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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-21 W 24/03

Datum:
27.05.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
21. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-21 W 24/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2003:0527.I21W24.03.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Wuppertal, 1 O 593/02
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Berichtigungsbeschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 05.03.2003 aufgehoben.

Der Antrag des Klägers T….. vom 25.02.2003 auf Berichtigung des Rubrums des Versäumnisurteils der 1. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 14.02.2003 wird zurückgewiesen.

Die der Beklagten im Beschwerdeverfahren erwachsenen außergerichtlichen Kosten werden dem Beschwerdegegner auferlegt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 
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