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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-1 U 65/03

Datum:
01.12.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
1. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-1 U 65/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2003:1201.I1U65.03.00
 
Tenor:

I.

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 25. Februar 2003 verkün-dete Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg - 4 O 265/01 - teilweise abgeändert und wie folgt neu ge-faßt:

1.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 12.782, 30 EUR nebst 9,26 % Zinsen seit dem 24.05.2001 zu zahlen.

2.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner ver-pflichtet sind, der Klägerin allen ihr noch entstehenden materiellen und immateriellen Schaden aus dem Verkehrsunfall am 30.11.2000 in Mülheim an der Ruhr zu ersetzen, soweit die entsprechenden An-sprüche nicht auf einen Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamt-schuldner.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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