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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-1 U 33/03

Datum:
15.12.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
1. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-1 U 33/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2003:1215.I1U33.03.00
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 09. Januar 2003 verkün-dete Urteil des Einzelrichters der 10. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach - 10 O 109/01 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

1.

Die Klage auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes ist dem Grunde nach im vollen Umfang gerechtfertigt.

2.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger allen materiellen und immateriellen Schaden aus dem Unfall vom 26.05.1999 zu erstatten, soweit die Ansprüche nicht auf öffentlich-rechtliche Versicherungsträger übergegangen sind oder übergehen.

3.

Die Sache wird an den Einzelrichter der 10. Zivilkammer des Landge-richts Mönchengladbach zur Entscheidung über die Höhe des An-spruchs und die Kosten des Rechtsstreits insgesamt zurückverwie-sen.

 
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