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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-1 U 215/01

Datum:
26.05.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
1. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-1 U 215/01
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2003:0526.I1U215.01.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 23. Oktober 2001 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Klage auf Zahlung eines Schmerzensgeldes (Klageantrag zu 1.) wird abgewiesen.

Die Klage auf Zahlung einer monatlich im Voraus zu leistenden Rente ab dem 1. April 1999 (Klageantrag zu 2.) ist dem Grunde nach zu 20 % ge-rechtfertigt. Zur Entscheidung über die Höhe des Anspruchs wird die Sache an die 4. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld zurückverwiesen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin 20 % ihres zukünftigen materiellen Schadens aus dem Verkehrsunfall vom 28. März 1999 gegen 5.49 Uhr in Krefeld, zu ersetzen. Die Haftung der Beklagten ist auf die Höchstbeträge des § 12 Abs. 1 StVG a.F. beschränkt. Der weitergehende Klageantrag zu 3. wird abge-

wiesen.

Die weiteren Entscheidungen bleiben dem Schlussurteil des Landgerichts vorbehalten.

 
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