Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Düsseldorf, I-18 U 90/02

Datum:
15.10.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
18. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-18 U 90/02
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2003:1015.I18U90.02.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Duisburg, 21 O 112/01
 
Tenor:

für R e c h t erkannt:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 07.03.2002 verkün-dete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg (21 O 112/01) teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 227.119,20 US $ nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 16.08.2001 sowie weitere 38.446,45 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten

über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 31.10.2001 zu zahlen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen mit Ausnahme der Kosten der Nebenintervention, die die Streit-helferin der Beklagten zu tragen hat.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung der Klägerin durch Sicher-heit in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vorher Si-cherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet hat.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank